Wir möchten Sie auf einen wichtigen Aspekt hinweisen, der in Bezug auf Ihren Gerichtsstand und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung sein könnte. Viele Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine relevante Problematik aufmerksam machen.
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Liebe Leserinnen und Leser, wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, tritt ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Die DSGVO fordert zwar keine explizite Verpflichtung, Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Dennoch trägt der Verantwortliche – in der Regel die Geschäftsführung des Unternehmens – wesentliche Pflichten, aus denen sich die Notwendigkeit von Schulungen ableiten lässt. Aber ergibt sich daraus tatsächlich eine Verpflichtung, die Belegschaft zu schulen?