Datenschutz Blog

Seit der Einführung der DSGVO ist im Datenschutzes vieles nicht mehr so, wie es einmal war: Wir informieren Sie daher regelmäßig über wichtige Neuigkeiten zu allen Themen rund um die Informationssicherheit.

Japan ist sicheres Drittland - Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission 

Am 23. Januar 2019 hat die Europäische Kommission endlich den Angemessenheitsbeschluss für Japan akzeptiert und damit viele Hürden in der Zusammenarbeit europäischer Unternehmen mit Partnern in Japan genommen.

Das europäische Datenschutzrecht sieht in der DSGVO vor, dass die Übertragung von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes nur zulässig ist, wenn sie neben der Rechtsgrundlage der Verarbeitung auch nachweislich sicher ist. Als sicher gelten im Sinne der DSGVO verschiedene Garantien, die im Kapitel 5 beschrieben sind. 

Verschiedene Vereinbarungen in und zwischen Unternehmen und diverse Ausnahmen haben eine Datenübertragung nicht immer einfach gemacht. Nur wenige Länder konnten von einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss profitieren, nach dem das nationale Datenschutzniveau dem der EU gleichgesetzt wurde, also als „angemessen“ eingestuft wurde. Bisher gehörten zu den sicheren Drittstaaten: Andorra, Argentinien, Kanada (jedoch nur kommerzielle Organisationen), Färöer, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Neuseeland, Schweiz und Uruguay. In diese ist die Datenübermittlung daher ausdrücklich gestattet.

Wenn ein Land kein sicheres Drittland ist, bedeutet das nicht, das keine Daten ausgetauscht werden können. Es müssen aber andere Garantien für eine sichere Datenverarbeitung gegeben werden. Zu den üblichen Maßnahmen zählen z.B.Binding Corporate Rules oder Vereinbarungen nach den EU-Standardvertragsklauseln. 

Die USA zum Beispiel werden ebenfalls nicht als sicher anerkannt: Beim Austausch mit Unternehmen in den Vereinigten Staaten gibt es jedoch zusätzlich die Möglichkeit, dass ein Unternehmen nach dem sog. EU-US Privacy Shield zertifiziert ist und Zusicherungen der US-Bundesregierung zum Datenschutz nutzt.

 

Für Japan ist dieser schwierige Weg seit Januar 2019 vorbei: Die EU erkennt das Datenschutzniveau Japans als gleichberechtigt zum europäischen Niveau an.