Datenschutz Blog

Seit der Einführung der DSGVO ist im Datenschutzes vieles nicht mehr so, wie es einmal war: Wir informieren Sie daher regelmäßig über wichtige Neuigkeiten zu allen Themen rund um die Informationssicherheit.

Am 12.05.2023 wurde das neue Hinweisgeberschschutzgesetz (HinSchG) vom Bundesrat bestätigt. Es wird Mitte Juni 2023 in Kraft treten und setzt hohe Anforderungen an Unternehmen. Die Fristen für die Umsetzung sind eng, und die Bußgelder für die Nichtumsetzung sind hoch.

Im Folgenden erläutern wir daher für Sie, welche Unternehmen und andere Organisationen die Vorschriften für Whistleblowing beachten müssen, und geben Tipps zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Praxis.

Die Nutzung von Microsoft Office 365 ist spätestens seit dem EuGH-Urteil zum internationalen Datentransfer („Schrems 2, 2016) umstritten: Da die Programme automatisch Daten in die USA übertragen, wäre ein Einsatz allenfalls mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen zulässig – wie diese aber aussehen könnten, war bisher weitestgehend unklar. Nun hat sich wieder eine deutsche Aufsichtsbehörde zu diesem Thema geräuspert.

Der europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 entschieden, dass Privacy Shield als Garantie für Datenübertragungen in die USA von nun an unwirksam ist. Die Auswirkungen für Unternehmen in Europa sind weitreichend und können gravierende Konsequenzen haben. Nun gibt es außerdem eine vom Europäischen Datenschutzausschuss EDSA. Wir werfen einen Blick auf dieses wichtige Urteil.

Am 3. Juli 2020 veröffentlichte die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde BlnBDI (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) eine Stellungnahme zur Nutzung der bekanntesten Videokonferenzdienste. Das Ergebnis ist auf den ersten Blick deutlich und legt nahe, dass diese Dienste aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht rechtskonform eingesetzt werden können. Wir werfen einen längeren Blick auf das Dokument und erläutern die Ergebnisse für den Dienst Teams von Microsoft näher.

Gestern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) endlich entschieden, wie mit der Speicherung von Cookies und den zugehörigen Einwilligungen umzugehen sei. Das Urteil wurde nicht nur von uns Datenschützern mit Spannung erwartet, sondern betrifft jeden Betreiber einer Website. Auch wenn die Urteilsbegründung noch fehlt, kann aus der Pressemitteilung bereits erkannt werden, welche weitreichenden Folgen die Entscheidung hat. Lesen Sie hier, was nun gilt und was Sie tun müssen.