Am 12.05.2023 wurde das neue Hinweisgeberschschutzgesetz (HinSchG) vom Bundesrat bestätigt. Es wird Mitte Juni 2023 in Kraft treten und setzt hohe Anforderungen an Unternehmen. Die Fristen für die Umsetzung sind eng, und die Bußgelder für die Nichtumsetzung sind hoch.
Im Folgenden erläutern wir daher für Sie, welche Unternehmen und andere Organisationen die Vorschriften für Whistleblowing beachten müssen, und geben Tipps zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Praxis.